Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Der Vertrag zwischen dir und Berg-Adventure wird mit deiner schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Anmeldung abgeschlossen. Die Anmeldung wird mit Mail oder auf Wunsch auch schriftlich bestätigt.
2. Anzahlung / Bezahlung
Mit Ausnahme der Auslandreisen wird keine Anzahlung bei der Anmeldung fällig. Die Zahlung gemäss Programmangaben muss für Mehrtagestouren und Wanderwochen bis spätestens 10 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
> Tagestouren werden zu Beginn der Wanderung einkassiert.
> Für Auslandreisen ist nach der Buchungsbestätigung sofort eine Anzahlung von 10 % des Gesamtbetrages fällig
> Spätestens drei Monate vor der Abreise ist die Zahlung von insgesamt 50% des Pauschalpreises fällig
> Spätestens 30 Tage vor der Abreise muss der Restbetrag bezahlt werden
3. Pauschalpreis
Die Preise für Pauschalreisen im nahen oder fernen Ländern verstehen sich pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer). Berechnet wird die Unterkunft in Doppel- oder Mehrbettzimmern bzw. Matratzenlager gemäss Angaben im Detailprogramm. Einzelzimmer und andere Sonderleistungen werden zusätzlich verrechnet. (siehe Angaben im Detailprogramm)
4. Annullation und Umbuchung
4.1. Durch dich:
Für Auslandreisen wird eine Bearbeitungsgebühr von Sfr. 100.00 pro Person erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr wird durch die Annullationskostenversicherung nicht gedeckt.
Zur Deckung unserer Unkosten verrechnen wir bei Auslandreisen zusätzlich folgende Annullations-Kosten:
bis 61 Tage vor Reisebeginn Sfr. 100.00
60-31 Tage 25% des Pauschalpreises
30-21 Tage 50% des Pauschalpreises
20-11 Tage 80% des Pauschalpreises
10-0 Tage 100% des Pauschalpreises
(als Stichtag gilt der erste Werktag ab Eingang der schriftlichen Annullation).
Falls du eine Ersatzperson für die Auslandreise vermitteln kannst, entfallen sämtliche Annullationskosten. Wird die Reise vorzeitig abgebrochen, erfolgt keine Rückerstattung.
4.2. Durch Berg - Adventure
Damit Auslandreisen durchgeführt werden können, muss die Anzahl der Mindesteilnehmer erreicht sein. Wenn sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer- Innen anmelden, oder liegen andere Umstände wie höhere Gewalt vor, die eine Durchführung verunmöglichen, müssen wir die Reise auch kurzfristig absagen.
Können wir kein gleichwertiges Ersatzprogramm anbieten, wird der volle Betrag ohne Abzug der Bearbeitungsgebühren vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.3. Annullationskostenschutz:
Bei allen Auslandreisen schliessen wir eine Gruppenversicherung für alle Teilnehmer und den Reiseleiter ab. Diese Versicherung beinhaltet die Bergungs-, Rettungs- Rückreise- und einen Teil der Heilungskosten. Sie deckt die TeilnehmerInnen für die gemäss 4.1. geschuldeten Kosten bei Nichtantritt der Reise aus zwingenden Gründen sofern das Ereignis nach der Buchung eingetreten ist.
Die gewöhnlichen Annullationsversicherungen beinhalten keine Bergungs- und Rettungskosten im Ausland. Nur mit dieser kostengünstigen Lösung von ca. Fr. 80.00 je Person und dem Abschluss einer Gruppenversicherung ist eine rasche und sofortige Hilfe mit dem Helikopter in Nepal gewährleistet. Sind bei einer Hilfeleistung mehrere Versicherer mit unterschiedlichen Leistungen beteiligt, so wird die Hilfe mit dem Helikopter um Stunden oder gar Tage verzögert.
5. Programmänderungen
Mit Ausnahme der Tagestouren werden unsere Touren bei jeder Witterung durchgeführt. Solange die örtlichen Verhältnisse die sichere Durchführung des vorgesehenen Programmablaufs gewährleisten, wird daran festgehalten. Ist die Sicherheit nicht mehr gewährt oder muss der Programmablauf wegen höherer Gewalt geändert werden, wird das in Absprache mit den Veranstaltern vor Ort und den Teilnehmern abgesprochen.
Wir tun alles Mögliche um dir die gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Mit deiner Anmeldung erklären du dich mit Umbuchungen in andere Gebiete einverstanden. Eventuelle Mehr- oder Minderkosten werden dir verrechnet oder selbstverständlich zurückerstattet.
Jederzeit ist der/die TourenleiterIn allein befugt, eine Programmänderung aus Gründen der Sicherheit unterwegs abzuändern.
6. Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung, sind diese mangelhaft oder bist du mit der Programmänderung nicht einverstanden, musst du das der Tourenleitung unverzüglich mitteilen. Findet deine Intervention zu keiner Lösung, kannst du bei der Tourenleitung eine schriftliche Bestätigung deiner Beanstandung verlangen.
Eine Beanstandung und allfällige Ansprüche auf Schadenersatz musst du spätestens 4 Wochen nach Rückreise schriftlich geltend machen.
7. Versicherung
Für unsere Reiseangebote nach Nepal wird ein Gruppen-Versicherungsschutz mit der Kostenbeteiligung der Teilnehmenden abgeschlossen. Leider ist keine Person vor einem Misstritt oder ähnlichem geschützt. Deshalb empfehlen wir dir den Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes mit umfassender Unfallversicherung (weltweit) und dem Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten. Zu empfehlen ist die Gönnerschaft bei der Air Zermatt, Air Glacier oder der REGA.
8. Haftung und Schadenersatz
Die TourenleiterInnen von Berg-Adventure sind speziell im Risikomanagement ausgebildet worden und bieten dir die grösst mögliche Sicherheit. Bei jeder Anreise oder bei der Tätigkeit in freier Natur bleibt ein kleines Restrisiko nie vollständig ausgeschlossen. Mit Ihrer Buchung anerkennen Sie ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichten auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitiger Haftung.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen dir und Berg-Adventure unterliegen dem schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Visp.
Berg–Adventure, Mühleye 42, 3930 Visp. Tel. 079 579 10 97; Mail: jufg6OHO7Ov86aPv6vjr4Pr7-Oug7eY@nospam